Satzung Solarkataster

Bekanntmachung der Satzung über die Ermittlung und Veröffentlichung des Solarpotentials der Dachflächen auf dem Gebiet des Regionalverbandes (Solarkataster)

SATZUNG des Regionalverbandes Saarbrücken über die Ermittlung und Veröffentlichung des Solarpotentials der Dachflächen im Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (Solarkataster)

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 2, Abs. 3 DSGVO iVm § 4 LDSG SL iVm. §§ 5 Abs. 2, 197 KSVG.

§ 1    Beschreibung des Solarkatasters

Das Solarkataster ist eine ohne Einschränkung im Internet abrufbare Plattform. Im Solarkataster werden in Luftaufnahmen die im Gebiet des Regionalverbandes befindlichen Dachflächen, orientiert an ihrer Eignung für die solartechnische Energieerzeugung (unter Berücksichtigung der Ausrichtung des Daches und der Verschattung), farblich gekennzeichnet. Zudem kann, nach Eingabe persönlicher Parameter (wie z.B. jährlicher Energieverbrauch, besonderer Stromverbrauch) die Wirtschaftlichkeit einer möglichen Solaranlage online berechnet werden. Im Solarkataster soll zudem ein Verzeichnis von spezialisierten Handwerkern abrufbar sein, die durch die Handwerkskammer benannt werden.

§ 2    Zweck

Im Solarkataster wird der Eignungsgrad der Dachflächen aller Gebäude im Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken für die solartechnische Energieerzeugung dargestellt. Es wird den Hauseigentümern damit eine leicht zugängliche Hilfestellung zur Entscheidung über die Installation einer Solaranlage gegeben. Ziel ist es, durch eine weitere Verbreitung von Solaranlagen fossile Brennstoffe einzusparen und den CO2-Ausstoß zu verringern.

§ 3     Datenverarbeitung

Durch die Möglichkeit der Zuordnung von Sachdaten zu bestimmten Personen (Eigentümer, Inhaber grundstücksgleicher Rechte, Mitglieder von Gemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz) werden Aussagen zu den sachlichen Verhältnissen natürlicher Personen getroffen. Im Solarkataster werden somit Daten verarbeitet, die auf natürliche Personen bezogen werden können.

Für das Solarkataster dürfen die nachfolgenden Informationen verarbeitet werden:

  • Geometrie der Dachflächen
  • Größe der Dachflächen
  • Ausrichtung der Dachflächen
  • Neigung der Dachflächen
  • Verschattung der Dachflächen durch umliegende Objekte
  • Mittlere solare Einstrahlung
  • Strahlungspotential der Dachflächen
  • Eignung der Dachflächen für Solarenergie
  • Wirtschaftlichkeitsermittlung
  • Straßenname und Hausnummer

Die Verarbeitung der oben genannten Daten erfolgt durch Erhebung, Speicherung und öffentliche Zugänglichmachung über das Solarkataster-Online-Portal.

Die Informationen werden erhoben durch die Auswertung folgender Datensätze:

  • Digitales Oberflächenmodell (aus Laserscanning oder bildbasiert)
  • Amtliche Gebäudeumringe
  • Hauskoordinaten (Adressen)

Die Datensätze dürfen aus folgenden Quellen bezogen werden:

  • Open Data Portale
  • Eigene Befliegungen
  • Lokale und/oder Landesvermessungsämter

Die Informationen sind in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

§ 4    Widerspruchsrecht

Die betroffenen Hauseigentümer, Inhaber grundstücksgleicher Rechte, Eigentümer und Gemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz haben das Recht, der Veröffentlichung der in seinem/ihrem Eigentum stehenden Dachflächen zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) beim Regionalverband unter Angabe des Namens des Eigentümers / der Namen der Eigentümer, sowie der Adresse des Anwesens, auf welches sich das Widerspruchsrecht bezieht, eingereicht werden.

Auf das Widerspruchsrecht muss zudem auf der Startseite des Solarkatasters gut sichtbar hingewiesen werden.

§ 5     Information der Bevölkerung    

Über das Solarkataster, seine Veröffentlichung und das in § 4 genannte Widerspruchsrecht muss per Pressemitteilung durch den Regionalverband 6 Wochen vor Veröffentlichung des Solarkatasters informiert werden.

§ 6    Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 02.05.2024 in Kraft.