Änderung des Flächennutzungsplans in der Stadt Püttlingen, Stadtteil Köllerbach, Bereich „Gewerbegebiet In der Breitwies/Sprenger Straße“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan in den unten dargestellten Bereichen zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde bereits vom 07.01.2024 bis 08.02.2024 durchgeführt. Im Sinne einer größtmöglichen Rechtssicherheit wird vorsorglich der Verfahrensschritt zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Es handelt sich nicht um eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die Planinhalte weisen keine Abweichungen zu den bereits Anfang 2024 ausgelegten Planunterlagen auf.

Anlass und Ziele der Planung

Das Plangebiet der FNP-Änderung umfasst eine Fläche von rund 3,7 ha und befindet sich im Püttlinger Stadtteil Köllerbach. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes hat der Rat der Stadt Püttlingen beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet In der Breitwies / Sprenger Straße“ einzuleiten. Mit dem Stadtratsbeschluss geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Änderung des Flächennutzungsplans von der derzeitigen Darstellung des Geltungsbereichs als „Sonderbaufläche“ und „Fläche für die Landwirtschaft“ zu “Gewerbliche Baufläche – Immissionsschutz beachten“ einher.

Verfahrensziel

„Gewerbliche Baufläche – Immissionsschutz beachten“ statt „Sonderbaufläche“ und „Gewerbliche Baufläche – Immissionsschutz beachten“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“

Verfahrensstand

Die Bürgerinnen und Bürger wurden von dieser Änderung im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens der Stadt Püttlingen durch öffentliche Auslegung vom 15. Juli 2021 bis zum 13. August 2021 frühzeitig unterrichtet (§ 3 Abs. 1 BauGB). Die Unterrichtung wurde am 22. Juli 2021 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Kooperationsrat des Regionalverbands Saarbrücken hat am 30. Juni 2023 den Entwurf gebilligt sowie die Änderung und die öffentliche Auslegung der Änderung beschlossen. Der Entwurf dieser Änderung wurde mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von 08. Januar 2024 bis einschließlich 07. Februar 2024 auf der Internetseite des Regionalverbands Saarbrücken veröffentlicht und parallel dazu öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Im Zeitraum vom 19. März 2024 bis einschließlich 26. April 2024 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 19. Dezember 2023 bis einschließlich 19. Januar 2024.